Zusammenfassung des Urteils OG 1996 33: Obergericht
Es wurde eine einstweilige Verfügung in einem Rechtsstreit zwischen J.________ und G.________ aus Pully gegen Z.________ SA aus Basel erlassen. Die Kläger forderten die sofortige Freigabe eines Bankkontos, auf dem sie behaupteten wirtschaftliche Rechte zu haben. Die Beklagte blockierte das Konto und verlangte Nachweise für die Liquidation einer irischen Gesellschaft, deren Konto bei ihr geführt wurde. Der Richter entschied, dass die Kläger nicht glaubhaft machten, dass sie Kontoinhaber seien, und wies die einstweilige Verfügung ab. Die Gerichtskosten betrugen 2'500 CHF für die Kläger und 4'000 CHF für die Beklagte.
| Kanton: | LU |
| Fallnummer: | OG 1996 33 |
| Instanz: | Obergericht |
| Abteilung: | II. Kammer |
| Datum: | 06.11.1996 |
| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
| Leitsatz/Stichwort: | § 300 ZPO. Auswirkungen der Zweiteilung des Vollstreckungsverfahrens auf die Substantiierung eines Vollstreckungsbegehrens. |
| Schlagwörter : | Vollstreckung; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Vorderrichter; Recht; Substantiierung; Vollstreckungsverfahren; Verfahrens; Fristansetzung; Urteil; Einwand; Vollstreckungsbegehren; Rechtsmissbrauchs; Verletzung; Verfahrensvorschriften; Entscheid; Rüge; Abschnitte; Zweiteilung; Studer/Rüegg/Eiholzer; Luzerner; Zivilprozess; Vollstreckungsrichter; Voraussetzungen |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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